Alleinerziehende müssen nicht zwingend Vollzeit arbeiten
Wie man dem Spiegel entnehmen kann, hat das BGH heute in einem Grundsatzurteil über die Frage entschieden, wann eine Mutter nach einer Trennung wieder Vollzeit arbeiten muss.
Dabei hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden, dass bei Alleinerziehenden manchmal auch nur ein Teilzeitjob zumutbar ist. Unabhängig davon, ob das oder die Kinder evtl. in einer Ganztagsschule oder eine Kindertagesstätte betreut werden.
Für genauere Definition und nach dem Alter der Kinder abgestuften Werten überließ das BGH die Entscheidung aber den Instanzgerichten.
Aktenzeichen: Bundesgerichtshof XII ZR 109 /05